Cppreference:Urheberrecht/CC-BY-SA
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Creative Commons Urheberrechtslizenz Dies ist eine für Menschen lesbare Zusammenfassung der vollständigen Lizenz unten.Sie dürfen
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[bearbeiten] Lizenz
| DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND BIETET KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN AN. DIE VERBREITUNG DIESER LIZENZ BEGRÜNDET KEINE ANWALT- MANDANTEN-BEZIEHUNG. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN UND SCHLIESSEN DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ERGEBEN. |
DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS ÖFFENTLICHE LIZENZ ("CCPL" ODER "LIZENZ") ANGEBOTEN. DAS WERK IST DURCH URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE NUTZUNG DES WERKES, DIE NICHT UNTER DIESER LIZENZ ODER DEM URHEBERRECHT GESTATTET IST, IST VERBOTEN.
DURCH AUSÜBUNG JEGLICHER RECHTE AN DEM HIER ENTHALTENEN WERK ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN UND VERPFLICHTEN SICH, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS VERTRAG BETRACHTET WERDEN KANN, GEWÄHRT DER LIZENZGEBER IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE GEGEN GEGENLEISTUNG IHRES EINVERSTÄNDNISSES MIT DEN BEDINGUNGEN.
[bearbeiten] 1. Definitionen
- "Bearbeitung" bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits bestehenden Werken basiert, wie z. B. eine Übersetzung, Anpassung, abgeleitete Arbeit, musikalische Bearbeitung oder andere Veränderungen eines literarischen oder künstlerischen Werkes, eines Phonogramms oder einer Aufführung, und schließt kinematografische Bearbeitungen oder jede andere Form ein, in der das Werk neu gestaltet, transformiert oder angepasst werden kann, auch in einer erkennbar vom Original abgeleiteten Form, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das eine Sammlung darstellt, für die Zwecke dieser Lizenz nicht als Bearbeitung gilt. Zur Klarstellung: Wenn das Werk ein musikalisches Werk, eine Aufführung oder ein Phonogramm ist, gilt die Synchronisation des Werkes in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild ("Synching") für die Zwecke dieser Lizenz als Bearbeitung.
- "Sammlung" bezeichnet eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke, wie z. B. Enzyklopädien und Anthologien, oder Aufführungen, Phonogramme oder Sendungen, oder andere Werke oder Gegenstände, die keine unter Abschnitt 1(f) unten aufgeführten Werke sind, die aufgrund der Auswahl und Anordnung ihres Inhalts geistige Schöpfungen darstellen, in die das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einem oder mehreren anderen Beiträgen aufgenommen wird, wobei jeder einzelne Beitrag separate und unabhängige Werke darstellt, die zusammen zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt werden. Ein Werk, das eine Sammlung darstellt, gilt für die Zwecke dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie unten definiert).
- "Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter http://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführt ist und von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser Lizenz genehmigt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, da die Lizenz: (i) Bedingungen enthält, die den gleichen Zweck, Sinn und die gleiche Wirkung wie die Lizenzbestandteile dieser Lizenz haben; und (ii) ausdrücklich die Weiterlizenzierung von Bearbeitungen von Werken, die unter dieser Lizenz verfügbar sind, unter dieser Lizenz oder einer Creative Commons Jurisdiktionslizenz mit den gleichen Lizenzbestandteilen wie diese Lizenz gestattet.
- "Verbreiten" bezeichnet, der Öffentlichkeit das Original und Kopien des Werkes oder der Bearbeitung, je nach Fall, durch Verkauf oder andere Eigentumsübertragung zugänglich zu machen.
- "Lizenzbestandteile" bezeichnet die folgenden übergeordneten Lizenzattribute, wie vom Lizenzgeber ausgewählt und im Titel dieser Lizenz angegeben: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
- "Lizenzgeber" bezeichnet die Einzelperson, die Einzelpersonen, die juristische Person oder die juristischen Personen, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbieten.
- "Ursprünglicher Urheber" bezeichnet im Falle eines literarischen oder künstlerischen Werkes die Einzelperson, die Einzelpersonen, die juristische Person oder die juristischen Personen, die das Werk geschaffen haben, oder, falls keine Einzelperson oder juristische Person identifiziert werden kann, den Verleger; und darüber hinaus (i) im Falle einer Aufführung die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und andere Personen, die literarische oder künstlerische Werke oder Ausdrucksformen des Volksguts aufführen, singen, vortragen, deklamieren, spielen, interpretieren oder anderweitig darbieten; (ii) im Falle eines Phonogramms den Produzenten, d. h. die Person oder juristische Person, die die Geräusche einer Aufführung oder andere Geräusche zuerst fixiert; und (iii) im Falle von Sendungen die Organisation, die die Sendung überträgt.
- "Werk" bezeichnet das literarische und/oder künstlerische Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, unabhängig von Art oder Form seines Ausdrucks, einschließlich der digitalen Form, wie z. B. ein Buch, eine Broschüre und andere Schriften; eine Vorlesung, eine Rede, eine Predigt oder ein anderes Werk gleicher Art; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreografisches Werk oder eine pantomimische Unterhaltung; eine musikalische Komposition mit oder ohne Text; ein kinematografisches Werk, dem Werke gleichgestellt sind, die durch ein der Kinematografie analoges Verfahren ausgedrückt werden; ein Werk der Zeichnung, Malerei, Architektur, Skulptur, Gravur oder Lithografie; ein fotografisches Werk, dem Werke gleichgestellt sind, die durch ein der Fotografie analoges Verfahren ausgedrückt werden; ein Werk der angewandten Kunst; eine Illustration, Karte, ein Plan, eine Skizze oder ein dreidimensionales Werk in Bezug auf Geografie, Topografie, Architektur oder Wissenschaft; eine Aufführung; eine Sendung; ein Phonogramm; eine Datensammlung, soweit sie als urheberrechtlich geschütztes Werk geschützt ist; oder ein Werk, das von einem Varieté- oder Zirkuskünstler aufgeführt wird, soweit es nicht anderweitig als literarisches oder künstlerisches Werk gilt.
- "Sie" bezeichnet eine Einzelperson oder juristische Person, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz ausübt und die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk zuvor nicht verletzt hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte im Rahmen dieser Lizenz trotz einer früheren Verletzung auszuüben.
- "Öffentlich aufführen" bedeutet, öffentliche Rezitationen des Werkes durchzuführen und diese öffentlichen Rezitationen der Öffentlichkeit auf jede Art und Weise oder mittels jedes Verfahrens zu kommunizieren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel oder öffentlicher digitaler Aufführungen; Werke der Öffentlichkeit auf eine Weise zugänglich zu machen, auf die die Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und zu einem Ort individuell zugreifen können, den sie selbst wählen; das Werk der Öffentlichkeit auf jede Art und Weise oder mittels jedes Verfahrens vorzuführen und die öffentliche Kommunikation der Aufführungen des Werkes, einschließlich öffentlicher digitaler Aufführungen; das Werk auf jede Art und Weise oder mittels jedes Verfahrens zu senden und wiederzusenden, einschließlich Zeichen, Tönen oder Bildern.
- "Vervielfältigen" bedeutet, Kopien des Werkes mit jedem Mittel herzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ton- oder Bildaufnahmen und das Recht auf Fixierung und Vervielfältigung von Fixierungen des Werkes, einschließlich der Speicherung einer geschützten Aufführung oder eines Phonogramms in digitaler Form oder einem anderen elektronischen Medium.
[bearbeiten] 2. Fair Dealing-Rechte
Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, Nutzungen, die vom Urheberrecht ausgenommen sind, oder Rechte, die sich aus Einschränkungen oder Ausnahmen ergeben und im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsschutz nach Urheberrecht oder anderen geltenden Gesetzen vorgesehen sind, zu reduzieren, zu begrenzen oder einzuschränken.
[bearbeiten] 3. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive, unbefristete (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der unten genannten Rechte am Werk
- das Werk zu vervielfältigen, das Werk in eine oder mehrere Sammlungen aufzunehmen und das Werk in den Sammlungen vervielfältigt wiederzugeben;
- Bearbeitungen zu erstellen und zu vervielfältigen, vorausgesetzt, dass jede solche Bearbeitung, einschließlich jeder Übersetzung in jedem Medium, angemessene Schritte unternimmt, um klar zu kennzeichnen, abzugrenzen oder anderweitig anzugeben, dass Änderungen am ursprünglichen Werk vorgenommen wurden. Zum Beispiel könnte eine Übersetzung als "Das Originalwerk wurde vom Englischen ins Spanische übersetzt" gekennzeichnet werden oder eine Modifikation könnte angeben: "Das Originalwerk wurde modifiziert".
- das Werk einschließlich der in Sammlungen enthaltenen Werke zu verbreiten und öffentlich aufzuführen; und
- Bearbeitungen zu verbreiten und öffentlich aufzuführen.
- Zur Klarstellung
- Nicht verzichtbare obligatorische Lizenzsysteme. In den Rechtsordnungen, in denen das Recht zur Erhebung von Lizenzgebühren durch gesetzliche oder obligatorische Lizenzsysteme nicht verzichtbar ist, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, solche Lizenzgebühren für jede Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte durch Sie zu erheben;
- Verzichtbare obligatorische Lizenzsysteme. In den Rechtsordnungen, in denen das Recht zur Erhebung von Lizenzgebühren durch gesetzliche oder obligatorische Lizenzsysteme verzichtbar ist, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht zur Erhebung solcher Lizenzgebühren für jede Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte durch Sie; und
- Freiwillige Lizenzsysteme. Der Lizenzgeber verzichtet auf das Recht, Lizenzgebühren zu erheben, sei es einzeln oder, falls der Lizenzgeber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, die freiwillige Lizenzsysteme verwaltet, über diese Gesellschaft, aus jeder Ausübung der durch diese Lizenz gewährten Rechte durch Sie.
Die oben genannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, ob bereits bekannt oder zukünftig entwickelt. Die oben genannten Rechte umfassen das Recht, solche Modifikationen vorzunehmen, die zur Ausübung der Rechte in anderen Medien und Formaten technisch notwendig sind. Vorbehaltlich Abschnitt 8(f) werden alle nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährten Rechte hiermit vorbehalten.
[bearbeiten] 4. Beschränkungen
Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz unterliegt ausdrücklich den folgenden Beschränkungen und ist durch diese begrenzt
- Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich aufführen. Sie müssen eine Kopie oder die Uniform Resource Identifier (URI) dieser Lizenz mit jeder Kopie des Werkes, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, beifügen. Sie dürfen dem Werk keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Fähigkeit des Empfängers des Werkes, die dem Empfänger gewährten Rechte gemäß den Bedingungen der Lizenz auszuüben, einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, mit jeder Kopie des Werkes, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, intakt halten. Wenn Sie das Werk verbreiten oder öffentlich aufführen, dürfen Sie keine effektiven technologischen Maßnahmen am Werk anwenden, die die Fähigkeit eines Empfängers des Werkes von Ihnen, die dem Empfänger gewährten Rechte gemäß den Bedingungen der Lizenz auszuüben, einschränken. Dieser Abschnitt 4(a) gilt für das Werk, wenn es in eine Sammlung integriert ist, jedoch ist die Sammlung selbst, abgesehen vom Werk, nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterworfen. Wenn Sie eine Sammlung erstellen, müssen Sie auf Aufforderung eines Lizenzgebers, soweit praktisch durchführbar, jede Namensnennung, die gemäß Abschnitt 4(c) erforderlich ist, aus der Sammlung entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung erstellen, müssen Sie auf Aufforderung eines Lizenzgebers, soweit praktisch durchführbar, jede Namensnennung, die gemäß Abschnitt 4(c) erforderlich ist, aus der Bearbeitung entfernen.
- Sie dürfen eine Bearbeitung nur unter den Bedingungen verbreiten oder öffentlich aufführen: (i) dieser Lizenz; (ii) einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzbestandteilen wie diese Lizenz; (iii) einer Creative Commons Jurisdiktionslizenz (entweder dieser oder einer späteren Lizenzversion), die dieselben Lizenzbestandteile wie diese Lizenz enthält (z. B. Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 USA)); (iv) einer Creative Commons kompatiblen Lizenz. Wenn Sie die Bearbeitung unter einer der in (iv) genannten Lizenzen lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten. Wenn Sie die Bearbeitung unter den Bedingungen einer der in (i), (ii) oder (iii) genannten Lizenzen (die "Anwendbare Lizenz") lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen der Anwendbaren Lizenz im Allgemeinen und die folgenden Bestimmungen einhalten: (I) Sie müssen eine Kopie oder die URI der Anwendbaren Lizenz mit jeder Kopie jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, beifügen; (II) Sie dürfen der Bearbeitung keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen der Anwendbaren Lizenz oder die Fähigkeit des Empfängers der Bearbeitung, die dem Empfänger der Bearbeitung gewährten Rechte gemäß den Bedingungen der Anwendbaren Lizenz auszuüben, einschränken; (III) Sie müssen alle Hinweise, die sich auf die Anwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, mit jeder Kopie des Werkes, wie sie in der Bearbeitung enthalten ist, die Sie verbreiten oder öffentlich aufführen, intakt halten; (IV) Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich aufführen, dürfen Sie keine effektiven technologischen Maßnahmen an der Bearbeitung anwenden, die die Fähigkeit eines Empfängers der Bearbeitung von Ihnen, die dem Empfänger der Bearbeitung gewährten Rechte gemäß den Bedingungen der Anwendbaren Lizenz auszuüben, einschränken. Dieser Abschnitt 4(b) gilt für die Bearbeitung, wenn sie in eine Sammlung integriert ist, jedoch ist die Sammlung selbst, abgesehen von der Bearbeitung, nicht den Bedingungen der Anwendbaren Lizenz unterworfen.
- Wenn Sie das Werk oder Bearbeitungen oder Sammlungen verbreiten oder öffentlich aufführen, müssen Sie, es sei denn, es wurde gemäß Abschnitt 4(a) eine Aufforderung gemacht, alle Urheberrechtshinweise für das Werk intakt halten und unter Berücksichtigung des Mediums oder der Mittel, die Sie verwenden, Folgendes bereitstellen: (i) den Namen des ursprünglichen Urhebers (oder Pseudonym, falls zutreffend) und/oder, falls der ursprüngliche Urheber und/oder Lizenzgeber eine oder mehrere andere Parteien (z. B. ein Sponsorinstitut, eine Verlagsgesellschaft, eine Zeitschrift) für die Namensnennung ("Namensnennungsparteien") im Urheberrechtshinweis, den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise benennt, den Namen dieser Partei(en); (ii) den Titel des Werkes, falls angegeben; (iii) soweit praktisch durchführbar, die URI, falls vorhanden, die der Lizenzgeber mit dem Werk in Verbindung bringen soll, es sei denn, diese URI verweist nicht auf den Urheberrechtshinweis oder die Lizenzinformationen für das Werk; und (iv) gemäß Abschnitt 3(b) im Falle einer Bearbeitung eine Kennzeichnung, die die Verwendung des Werkes in der Bearbeitung angibt (z. B. "Französische Übersetzung des Werkes von Original Author" oder "Drehbuch basierend auf dem Originalwerk von Original Author"). Die durch diesen Abschnitt 4(c) geforderte Kennzeichnung kann auf jede vernünftige Weise erfolgen; vorausgesetzt, dass im Falle einer Bearbeitung oder Sammlung eine solche Kennzeichnung zumindest dann erscheint, wenn eine Kennzeichnung für alle beitragenden Urheber der Bearbeitung oder Sammlung erscheint, dann als Teil dieser Kennzeichnungen und in einer Weise, die mindestens so prominent ist wie die Kennzeichnungen für die anderen beitragenden Urheber. Zur Klarstellung dürfen Sie die durch diesen Abschnitt geforderte Kennzeichnung nur zum Zweck der Namensnennung wie oben angegeben verwenden und dürfen durch Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz keine Verbindung mit, keine Förderung oder keine Billigung durch den ursprünglichen Urheber, den Lizenzgeber und/oder die Namensnennungsparteien, je nach Fall, implizit oder explizit behaupten oder implizieren, ohne die separate, ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des ursprünglichen Urhebers, des Lizenzgebers und/oder der Namensnennungsparteien.
- Sofern nicht anders schriftlich vom Lizenzgeber vereinbart oder gesetzlich zulässig, dürfen Sie bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Aufführung des Werkes, sei es allein oder als Teil von Bearbeitungen oder Sammlungen, das Werk nicht verzerren, verstümmeln, modifizieren oder andere herabwürdigende Handlungen vornehmen, die die Ehre oder den Ruf des ursprünglichen Urhebers beeinträchtigen würden. Der Lizenzgeber stimmt zu, dass in den Rechtsordnungen (z. B. Japan), in denen jede Ausübung des in Abschnitt 3(b) dieser Lizenz gewährten Rechts (das Recht zur Erstellung von Bearbeitungen) als Verzerrung, Verstümmelung, Modifikation oder andere herabwürdigende Handlung angesehen würde, die die Ehre und den Ruf des ursprünglichen Urhebers beeinträchtigt, der Lizenzgeber diesen Abschnitt im gesetzlich zulässigen Umfang aufgibt oder nicht durchsetzt, um Ihnen die vernünftige Ausübung Ihres Rechts gemäß Abschnitt 3(b) dieser Lizenz (Recht zur Erstellung von Bearbeitungen) zu ermöglichen, aber nicht anderweitig.
[bearbeiten] 5. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschluss
SOFERN DIE PARTEIEN NICHT SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES VEREINBAREN, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK "WIE GESEHEN" AN UND GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART HINSICHTLICH DES WERKES, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGENTUMSRECHTE, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DER ABWESENHEIT VON LATENTEN ODER ANDEREN MÄNGELN, DER GENAUIGKEIT ODER DER AN- ODER ABWESENHEIT VON FEHLERN, OB ENTZUFEN ODER NICHT. EINIGE RECHTSORDNUNGEN GESTATTEN NICHT DEN AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.
[bearbeiten] 6. Haftungsbeschränkung
SOFERN NICHT DURCH ANWENDBARES RECHT VORGESCHRIEBEN, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN UNTER KEINER RECHTSGRUNDLAGE FÜR SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPFÄRISCHE SCHÄDEN, DIE AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKES ENTSTEHEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
[bearbeiten] 7. Beendigung
- Diese Lizenz und die hier gewährten Rechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Bedingungen dieser Lizenz durch Sie. Einzelpersonen oder juristische Personen, die von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz Bearbeitungen oder Sammlungen erhalten haben, behalten jedoch ihre Lizenzen, sofern diese Einzelpersonen oder juristischen Personen diese Lizenzen vollständig einhalten. Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben auch nach der Beendigung dieser Lizenz bestehen.
- Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen und Konditionen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des geltenden Urheberrechts am Werk). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen zu veröffentlichen oder die Verbreitung des Werkes jederzeit einzustellen; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Wahl nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder werden muss) zurückzuziehen, und diese Lizenz in vollem Umfang in Kraft bleibt, es sei denn, sie wird wie oben angegeben beendet.
[bearbeiten] 8. Sonstiges
- Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Sammlung verbreiten oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu denselben Bedingungen an, wie sie Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt wurden.
- Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung verbreiten oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Originalwerk zu denselben Bedingungen an, wie sie Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt wurden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und ohne weiteres Handeln der Parteien dieser Vereinbarung wird eine solche Bestimmung in dem minimal erforderlichen Umfang reformiert, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
- Keine Bestimmung dieser Lizenz gilt als verzichtet und kein Verstoß als zugestimmt, es sei denn, eine solche Verzichtserklärung oder Zustimmung erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, die für eine solche Verzichtserklärung oder Zustimmung haftbar gemacht werden soll.
- Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Vereinbarungen, Abmachungen oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in jeglicher Kommunikation von Ihnen erscheinen mögen. Diese Lizenz kann nicht ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Ihnen geändert werden.
- Die gewährten Rechte und die hier genannten Gegenstände dieser Lizenz wurden unter Verwendung der Terminologie der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (in der Fassung vom 28. September 1979), der Romkonvention von 1961, des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger von 1996 und der Universalen Urheberrechtskonvention (in der Fassung vom 24. Juli 1971) formuliert. Diese Rechte und Gegenstände treten in der betreffenden Rechtsordnung, in der die Lizenzbedingungen durchgesetzt werden sollen, gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Umsetzung dieser Vertragsbestimmungen im anwendbaren nationalen Recht in Kraft. Wenn die standardmäßige Rechtegruppe, die nach geltendem Urheberrecht gewährt wird, zusätzliche Rechte umfasst, die unter dieser Lizenz nicht gewährt werden, gelten solche zusätzlichen Rechte als in der Lizenz enthalten; diese Lizenz ist nicht dazu bestimmt, die Lizenzierung von Rechten nach geltendem Recht einzuschränken.
Creative Commons HinweisCreative Commons ist keine Partei dieser Lizenz und gibt keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf das Werk ab. Creative Commons haftet Ihnen oder einer anderen Partei nach keiner rechtlichen Theorie für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine, spezielle, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus dieser Lizenz ergeben. Ungeachtet der beiden vorstehenden Sätze gilt: Wenn sich Creative Commons ausdrücklich als Lizenzgeber gemäß dieser Lizenz identifiziert hat, hat es alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers. Mit Ausnahme des begrenzten Zwecks, der Öffentlichkeit anzuzeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, gestattet Creative Commons keiner der Parteien die Verwendung des Markenzeichens "Creative Commons" oder eines verwandten Markenzeichens oder Logos von Creative Commons ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons. Jede genehmigte Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den dann geltenden Nutzungsrichtlinien für Marken von Creative Commons, die auf deren Website veröffentlicht oder von Zeit zu Zeit auf Anfrage erhältlich sind. Zur Klarstellung: Diese Markenbeschränkung ist nicht Teil der Lizenz. Creative Commons kann unter http://creativecommons.org/ kontaktiert werden. |